Am 25.05.2018 trat die EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Diese schreibt vor, dass in Unternehmen, in denen 9 oder mehr Beschäftigte mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, ein Datenschutzbeauftragter benannt werden muss, welcher über eine entsprechende Sachkunde und persönliche Eignung verfügen muss. Auch Unternehmen, in welchen weniger als 9 Beschäftigte mit der Datenverarbeitung beschäftigt sind, benötigen DSGVO-konforme Dokumentation um den aktuellen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Wir können Dokumentation und Unterlagen (z.B. Datenschutzerklärung, Einwilligungserklärungen, Verarbeitungsverträge) DSGVO-konform für Ihr Unternehmen erstellen. Bei Fragen bezüglich der aktuellen Datenschutzgrundverordnung beraten wir Sie gern. Unsere Dienstleistungen bieten wir im Raum Gera und überregional an.
Der Datenschutzbeauftragte hat folgende Aufgaben:
- Regelmäßige Prüfung des Datenschutzes in Ihren Unternehmen
- Handlungsempfehlungen an die Geschäftsleitung zur Sicherstellung des Datenschutzes geben
- Entwurf und Umsetzung eines Datenschutz-Managements
Je nach Unternehmensgröße kann es von Vorteil sein, den Datenschutz als externe Dienstleistung sicherzustellen. Unsere Mitarbeiter sind DEKRA-zertifiziert und verfügen über umfangreiche IT-Fachkenntnisse zur Beurteilung sensibler Vorgänge.
Folgende Leistungen bieten wir Ihnen:
- Datenschutzanalyse (Bestandsaufnahme)
- Datenschutzkonzeption inkl. Handlungsempfehlungen und Datenschutz-Audit
- Dokumentation aller Maßnahmen und relevanter Vorgänge
- Mitarbeiterschulungen
- Übernahme der Auskunftspflicht
- Erstellung und Aktualisierung der Datenschutzerklärung Ihrer Webseite